Leistung
Behandlung in Pflegeheimen in Dortmund
Bei medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Verordnung mit dem Vermerk „Hausbesuch“ kann Physiotherapie in einer Pflegeeinrichtung stattfinden. Gebiet und Kapazität klären wir auf Anfrage.
KI-generiertBeschwerden
Mögliche Beschwerden und Einschränkungen
Bei medizinischer Notwendigkeit und ärztlich verordnetem Hausbesuch behandeln wir Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen vor Ort. Einrichtungen, Angehörige und Betreuende können uns ansprechen; Verordnung, Gebiet, Kapazität und mögliche Zeiten klären wir individuell.
- 01Versorgung im Pflegeheim oder in der Kurzzeitpflege
- 02Mobilitätsverlust und Sturzgefährdung bei Heimbewohnern
- 03Nachsorge nach Krankenhausaufenthalt in der Einrichtung
- 04Pflegeeinrichtung sucht eine feste physiotherapeutische Versorgung
Fragen zur Verordnung oder zum Behandlungsablauf? Sprechen Sie uns an. Die physiotherapeutische Behandlung richtet sich nach Verordnung und individuellem Befund.
Indikationen
Mögliche Einsatzbereiche
- 01Mobilisierung nach Operation oder Krankenhausaufenthalt
- 02Sturzprophylaxe und Gangschulung in der Einrichtung
- 03Neurologische Erkrankungen wie Schlaganfall oder Parkinson
- 04Erhalt der Beweglichkeit bei Pflegebedürftigkeit
Ablauf
So läuft die Behandlung bei uns ab
- 01
Anfrage
Die Einrichtung oder Angehörige melden sich telefonisch oder über das Kontaktformular.
- 02
Abstimmung
Wir klären Verordnungen, Bewohnerzahl und feste Behandlungszeiten mit der Einrichtungsleitung.
- 03
Behandlung
Die verordnete Behandlung findet vor Ort statt; eine Abstimmung mit Pflegekräften und Angehörigen erfolgt nur soweit erforderlich und zulässig.
Rezept & Kosten
Rezept und Kostenübernahme
Die Behandlung in der Pflegeeinrichtung erfolgt auf ärztliche Verordnung mit dem Vermerk „Hausbesuch“. Wir rechnen Behandlung und Wegepauschale mit der Krankenkasse ab; gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Prozent der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung, sofern keine Befreiung vorliegt.
FAQ
Häufige Fragen zu Behandlung in Pflegeheimen
Behandeln Sie auch in Pflegeheimen?
Ja. Wir versorgen Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen vor Ort. Einrichtungen, die eine feste physiotherapeutische Versorgung suchen, erreichen uns telefonisch oder über das Kontaktformular – das genaue Gebiet klären wir auf Anfrage.
Was braucht ein Heimbewohner für die Behandlung?
Erforderlich ist eine ärztliche Verordnung mit dem Vermerk „Hausbesuch“. Ob die medizinischen Voraussetzungen dafür vorliegen, entscheidet die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt.
Entstehen für die Pflegeeinrichtung Kosten?
Die physiotherapeutische Behandlung wird auf Grundlage der Verordnung mit der Krankenkasse der Bewohnerin oder des Bewohners abgerechnet. Für gesetzlich Versicherte kann die gesetzliche Zuzahlung anfallen, sofern keine Befreiung vorliegt.
Kommen Sie regelmäßig in eine Einrichtung?
Regelmäßige Termine können wir abhängig von Verordnung, Gebiet und aktueller Kapazität mit der Einrichtung abstimmen.
Region
Behandlung in Pflegeheimen in Dortmund und Umgebung
Unser Angebot richtet sich an Patientinnen und Patienten aus Dortmund und Umgebung. Auf den lokalen Seiten finden Sie Hinweise zur Lage und zur Anfahrt.
Weiteres Einzugsgebiet: Innenstadt-West, Unionviertel, Klinikviertel, Schönau, Körne, Wambel, Eving, Hörde, Hombruch, Barop, Brünninghausen, Renninghausen, Eichlinghofen, Dorstfeld, Huckarde, Lütgendortmund, Kirchlinde, Bövinghausen, Brackel, Aplerbeck, Castrop-Rauxel, Waltrop, Schwerte, Herdecke.
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